die hab ich auch schon gefunden,
doch für einen Sieg auf MZ reichen die nicht
bitte alle Motorrad Skulpturen und Blumenuhren hier melden
hier noch die genaue Ausschreibung:
WG 1: Motorradskulpturen
Motorradskulpturen sind künstlerische, nicht fahrbare Darstellungen
von einem oder mehreren Motorrädern. Diese können in Museen,
Ausstellungen, an Hauswänden, auf Häusern, Sockeln oder
sonstigem Untergrund stehen. Sie können aus beliebigem Material
(z. B. Holz, Beton, Stahl (Schrott), Kunststoff…) gefertigt sein. Ein
Motorrad im Sinne dieser Wertungsgruppe besteht mindestens aus
den folgenden, eindeutig erkennbaren und zusammengefügten
(verschweißt, geschraubt, verklebt, gesteckt...) Bestandteilen: Vorder-
und Hinterrad, Lenker, Tank und Sitzbank. Für die Berechnung
der Entfernung und damit der Punkte wird der Ort herangezogen,
in dem der Standort der Skulptur liegt, bzw. der Ort, der diesem
Standort am nächsten ist. Als Nachweis für den Ort ist ein Foto
gem. Nr. 4d und 6a dieser Ausschreibung, für die Skulptur außerdem
ein Zusatzfoto gem. Nr. 4d und 6b dieser Ausschreibung erforderlich.
Motorradmodelle (Metall- oder Metallgussmodelle, Plastikmodelle,
Plastikbausätze.) die ein verkleinertes Motorrad darstellen,
werden nicht gewertet.
WG 3: Blumenuhren
Blumenuhren im Sinne dieser Ausschreibung sind Blumenuhren im
Gartenbau. Es handelt sich dabei um eine dekorative Uhr, die in
ein Blumenbeet eingesetzt ist und deren Zifferblatt teilweise oder
gänzlich aus Blüten-Pflanzen besteht. Die Zeiger der Uhr werden
durch ein Uhrwerk angetrieben. Beispiel: „Bernburger Blumenuhr“.
Für die Berechnung der Entfernung und damit der Punkte wird der
Ort herangezogen, in dem die Blumenuhr angelegt ist, bzw. der
Ort, der diesem am nächsten ist. Als Nachweis für den Ort ist ein
Foto gem. Nr. 4d und 6a dieser Ausschreibung, für die Blumenuhr
außerdem ein Zusatzfoto gem. Nr. 4d und 6b dieser Ausschreibung
erforderlich. Nicht gewertet werden Armbanduhren und/oder
Wanduhren, die auf dem Zifferblatt ein Blumenmuster darstellen.