Gerichtsentscheidungen Auspuffanlagen zu laut/ keine ABE

Laut ist out - Leis ist scheiß?
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commander
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Registriert: So 27. Mär 2011, 22:38

Gerichtsentscheidungen Auspuffanlagen zu laut/ keine ABE

Beitrag von commander »

Habe da mal ein paar Urteile zusammengetragen. Aber wir fahren ja eh alle mit DB-Killer und brauchen uns keine Gedanken machen….

Aber wenns mal soweit ist:

Hier: Anbau eines Racingschalldämpfer ohne ABE

Die Rechtsbeschwerde ist zulässig und insoweit begründet, als der Betroffene nur wegen Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, dessen verkehrsüblicher Betrieb andere mehr als unvermeidbar belästigt, nach §§ 30 Abs. 1 Nr. 1, 69a Abs. 3 Nr. 1 StVZO, 24 StVG zu einer Geldbuße von 25 Euro zu verurteilen war.

Zwar ist nach § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 StVZO die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs wegen Verschlechterung des Geräuschverhaltens erloschen. Das Amtsgericht ist aber zu Unrecht davon ausgegangen, dass mit der Veränderung am Kraftrad neben der Betriebserlaubnis auch die Zulassung erloschen sei. Betriebserlaubnis und Zulassung sind nicht dergestalt miteinander verknüpft, dass beide miteinander stehen und fallen.
Die Inbetriebnahme eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis ist zwar grundsätzlich nicht erlaubt, erfüllt aber als solche keinen Ordnungswidrigkeitentatbestand.

Nach § 19 Abs. 5 StVZO ist die Inbetriebnahme von zulassungspflichtigen Fahrzeugen mit nach §19 Abs. 2 Satz 2 StVZO erloschener Betriebserlaubnis nur für solche Fahrten zulässig, die der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis dienen. Um eine solche Fahrt handelte es sich hier nicht. Denn der Betroffene befand sich mit dem Kraftrad außerhalb seines Landkreises und nicht auf dem Weg zur Zulassungsstelle.

Einen Ordnungswidrigkeitentatbestand erfüllt die darüber hinausgehende, von § 19 Abs. 5 StVZO nicht mehr gedeckte Inbetriebnahme eines zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugs ohne Betriebserlaubnis zu anderen Zwecken gleichwohl nicht.
Entscheidung des Thüringer Oberlandesgericht Senat für Bußgeldsachen, 21.01.2009, 1 Ss 46/08

Eine Änderung der derzeitigen (liberalen Rechtslage) steht aber wohl in naher Zukunft an......

2. Wenn der Auspuff durch Abnutzung zu laut wird (leichter Mangel), passiert gerne bei Absorbtionsschalldämpfern

Leitsatz
1. Änderungen der Fahrzeugbeschaffenheit, die lediglich durch Abnutzung oder dergleichen eintreten, führen nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

2. Ein Kraftfahrer, der unterwegs den Schalldämpfereinsatz des Auspufftopfes verliert, darf seine Fahrt zu Ende führen.

Bayerisches Oberstes Landesgericht 1. Senat für Bußgeldsachen , 25.06.1985 , 1 Ob OWi 143/85
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